Referat: Spuren im Internet
- Welche Daten werden gespeichert?
- IP-Adresse
- Domain
- Cookies
- Browser
- Verlauf
- OS
- Aufrufende Seite
- Erweitertes Profil:
- Selbst eingegeben
- Verifiziert durch AGBs
- Cookies
- Kleine Textdateien, die dem Komfort beim Browsen dienen
- Login-Daten
- Verlauf
- Verwendeter Browser
- Erlaubt in Deutschland
- Leicht durch den User zu löschen
- EU-Richtlinie zum Personenschutz
- Session Cookies: Bedarf zur Darstellung / Aufruf von Websites
- Super Cookies:
- Über das Flash-Plugin
- 100 anstelle 4 kb
- Versteckt auf dem PC
- Ohne Zustimmung des Users verboten
- Löschen erschwert
- Vorfall: Super Cookies, die gelöschte Cookies wieder her stellten
- Erstellung: Request -> Reply + Cookie -> Späterer Request <- Cookies
- Google
- Quasi-Monopol-Stellung
- Um im Ranking vorne zu stehen, muss man sich deren Richtlinie unterwerfen
- Derweil mehr Umsatz durch Werbung als Suchanfragen
- Vernetzt die Menschen immer mehr mit dem Netz ( Social Engineering )
- Schaltet ständig Dienste frei
- Hat vor kurzem alle Dienste miteinander verknüpft
- Verarbeitet „möglicherweise“ GPS-Daten
- Verwendet den Namen „möglicherweise“ für alle Dienste
- Warum werden Die Daten gespeichert?
- Gezielte Werbung
- Suchen: 1. Gebrauchtwagen, 2. Gold -> Auto und nicht der Sport
- Auswertungen und Statistiken
- Gezielte Werbung
- Wie kann man sich dagegen schützen?
- Virenscanner
- Webprotokolle löschen
- Suchanfragen verschlüsseln
- Browserdaten löschen
- Proxy-Server
- Vernunft und Verantwortung
- Tor
- Falsche Angaben machen
Referat: Datenschutzbeauftragter
Datenschutzbeauftragter
- muss in speziellen Fällen eingesetzt werden
- immer wenn personenbezogene Daten verarbeitet werden
- Darf Personal und Material fordern, um seiner Aufgabe gerecht zu werden
- Eine seiner Aufgabe ist die Schulung anderer Personen
- Außerdem muss er dafür sorgen, dass die Rechte des Einzelnen geschützt werden
- Er darf Aussagen vor Gericht verweigern, die die Rechte des Einzelnen verletzen würden
- Problem: Verfügt über keine Weisungsberechtigungen
- Er ist den Rechten der Firmenleitung unterstellt
- Beratende Funktion der Firmenleitung gegenüber
- externer / interner Datenschutzbeauftragter
Bundesdatenschutzbeauftragter
- untersteht dem Bundesinnenministerium
- Vergebung der Stelle
- wird durch den Bundestag gewählt
- wird durch den Bundespräsidenten ernannt
- er muss einen Bundeseid ablegen
- er kann einen Vertreter ernennen
- falls er vorzeitig entlassen wird, muss er solange sein Amt weiter ausführen, bis ein Nachfolger gewählt wurde
- er darf keine Geschenke annhemen
- muss gemeldet werden
- Darf keinen weiteren Beruf führen
- keine Beeinflussung seinerseits
- Gehalt in der Soldklasse G9
- Kontrolliert die Behörden
- alle zwei Jahre findet eine Tagung statt auf der diverse Punkten zu seinem Tätigkeitsgebiet diskutiert werden
Landesdatenschutzbeauftragter
- Nur Weiterspezifizierung des Bundesdatenschutzgesetzes
- darf im Gegensatz zum Bundesdatenschutzbeauftragten während seiner Amtsperiode mehrmals neugewählt werden
Referenzen:
- Allgemein:
- Bund:
- Land
Widerrufsfristen
- Richtlinien zum Fernabsatz greifen nur zwischen Privatperson und Unternehmen
- Einheitliche Dauer: 14 Tage
- Beginn bei Waren = Tag der Besitzerlangung
- Beginn bei Dienbstleistung = Vertragsschluss
- Bei Verletzung der Info-Pflichten nur Verlängerung auf 3 Monate ab dem Zeitpunkt an dem der Gewerbetreibende seine anderen Verpflichtungen vollständig erfüllt hat
- Widerrufsfristen verfallen bei individueller Anfertigung (Grabstein), eindeutig persönliche Bedürfnisse (Bekleidung die nur 1 Person passen kann), verderblichen Waren und überschrittenes Verfallsdatum (Frischmilch) oder für Rücksendung ungeeignete Waren (Software ), Deutsches Recht ( Arzneimittel )
- Ausnahmen bilden Komponenten, die ohne Probleme wieder auseinander genommen werden können. ( PC-Hardware )
- Generalklausel bei Ausnahmen vom Widerrufsrecht
- Verkörperte geistige Leistungen ( Missbrauch des Widerrufrechts: Raubkopie)
- Korrekte Ingebrauchnahme, aber trotzdem nicht mehr verkaufbar (Begrenztes Interesse an gebrauchten Artikeln wie Druckerpatronen, getragene Unterwäsche )
- Kein Widerrufsrecht für den Fernabsatz bei:
- Gebrochenen Siegeln bei Datenträgern, sofern eines vorhanden war
- Ein Siegel ist nur das, was als solches gekennzeichnet oder als solches zu erkennen ist
- Eine Schutz-Packung zählt hierbei nicht automatisch als Siegel
- Lieferung von Zeitungen, Zeitschriften und Illustrierte ( Bücher haben Widerrufsrecht !)
- Erbringen von Wett- und Lotterie-DL ( Lottozettel zurückgeben? )
- Gebrochenen Siegeln bei Datenträgern, sofern eines vorhanden war
- Folgen des Widerrufs:
- Rücksendung auf Kosten und Gefahr des Unternehmens
- Bei Kaufkosten von bis 40€ dürfen dem Verbraucher die Kosten der regelmäßigen Rücksendung auferlegt werden
- Rückzahlung muss binnen 30 Tagen ab Eingang geschehen
- Rückgabe muss binnen 14 Tagen geschehen
- Unternehmer trägt im Falle des Widerrufs die Hinsendekosten, der Verbraucher die Rücksendekosten
- Ausübung des Widerrufrechts
- Widerruf kann auch durch Rücksendung geschehen
- Nutzung eines Online-Formulars
- Erklärung auf dauerhaftem Datenträger ( Papier )
- Ebay & Co
- FARL = Ausnahme von Anwendungen der Fernabsatzvorschriften, aber Möglichkeit des höheren Schutniveaus
- D = Kauf zum Höchspreis, keine Versteigerung
- VVRL-E = Ausschluss des WiderrufsRs bei Versteigerungen
- Neue Richtlinie:
- Auktion: Kein Widerruf
- Sofortkauf: Widerruf