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Datenschutz (Vorlesung 5)

Referat: Spuren im Internet

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    • Erstellung: Request -> Reply + Cookie -> Späterer Request <- Cookies
  • Google
    • Quasi-Monopol-Stellung
    • Um im Ranking vorne zu stehen, muss man sich deren Richtlinie unterwerfen
    • Derweil mehr Umsatz durch Werbung als Suchanfragen
    • Vernetzt die Menschen immer mehr mit dem Netz ( Social Engineering )
    • Schaltet ständig Dienste frei
    • Hat vor kurzem alle Dienste miteinander verknüpft
    • Verarbeitet „möglicherweise“ GPS-Daten
    • Verwendet den Namen „möglicherweise“ für alle Dienste
  • Warum werden Die Daten gespeichert?
    • Gezielte Werbung
      • Suchen: 1. Gebrauchtwagen, 2. Gold -> Auto und nicht der Sport
    • Auswertungen und Statistiken
  • Wie kann man sich dagegen schützen?
    • Virenscanner
    • Webprotokolle löschen
    • Suchanfragen verschlüsseln
    • Browserdaten löschen
    • Proxy-Server
    • Vernunft und Verantwortung
    • Tor
    • Falsche Angaben machen

Referat: Datenschutzbeauftragter

Datenschutzbeauftragter

  • muss in speziellen Fällen eingesetzt werden
    • immer wenn personenbezogene Daten verarbeitet werden
    • Darf Personal und Material fordern, um seiner Aufgabe gerecht zu werden
    • Eine seiner Aufgabe ist die Schulung anderer Personen
    • Außerdem muss er dafür sorgen, dass die Rechte des Einzelnen geschützt werden
    • Er darf Aussagen vor Gericht verweigern, die die Rechte des Einzelnen verletzen würden
    • Problem: Verfügt über keine Weisungsberechtigungen
      • Er ist den Rechten der Firmenleitung unterstellt
    • Beratende Funktion der Firmenleitung gegenüber
    • externer / interner Datenschutzbeauftragter

Bundesdatenschutzbeauftragter

  • untersteht dem Bundesinnenministerium
  • Vergebung der Stelle
    • wird durch den Bundestag gewählt
    • wird durch den Bundespräsidenten ernannt
      • er muss einen Bundeseid ablegen
  • er kann einen Vertreter ernennen
  • falls er vorzeitig entlassen wird, muss er solange sein Amt weiter ausführen, bis ein Nachfolger gewählt wurde
  • er darf keine Geschenke annhemen
    • muss gemeldet werden
  • Darf keinen weiteren Beruf führen
    • keine Beeinflussung seinerseits
  • Gehalt in der Soldklasse G9
  • Kontrolliert die Behörden
  • alle zwei Jahre findet eine Tagung statt auf der diverse Punkten zu seinem Tätigkeitsgebiet diskutiert werden

Landesdatenschutzbeauftragter

  • Nur Weiterspezifizierung des Bundesdatenschutzgesetzes
  • darf im Gegensatz zum Bundesdatenschutzbeauftragten während seiner Amtsperiode mehrmals neugewählt werden

Referenzen:

Widerrufsfristen

  • Richtlinien zum Fernabsatz greifen nur zwischen Privatperson und Unternehmen
  • Einheitliche Dauer: 14 Tage
  • Beginn bei Waren = Tag der Besitzerlangung
  • Beginn bei Dienbstleistung = Vertragsschluss
  • Bei Verletzung der Info-Pflichten nur Verlängerung auf 3 Monate ab dem Zeitpunkt an dem der Gewerbetreibende seine anderen Verpflichtungen vollständig erfüllt hat
  • Widerrufsfristen verfallen bei individueller Anfertigung (Grabstein), eindeutig persönliche Bedürfnisse (Bekleidung die nur 1 Person passen kann), verderblichen Waren und überschrittenes Verfallsdatum (Frischmilch) oder für Rücksendung ungeeignete Waren (Software ), Deutsches Recht ( Arzneimittel )
  • Ausnahmen bilden Komponenten, die ohne Probleme wieder auseinander genommen werden können. ( PC-Hardware )
  • Generalklausel bei Ausnahmen vom Widerrufsrecht
    • Verkörperte geistige Leistungen ( Missbrauch des Widerrufrechts: Raubkopie)
    • Korrekte Ingebrauchnahme, aber trotzdem nicht mehr verkaufbar (Begrenztes Interesse an gebrauchten Artikeln wie Druckerpatronen, getragene Unterwäsche )
  • Kein Widerrufsrecht für den Fernabsatz bei:
    • Gebrochenen Siegeln bei Datenträgern, sofern eines vorhanden war
      • Ein Siegel ist nur das, was als solches gekennzeichnet oder als solches zu erkennen ist
      • Eine Schutz-Packung zählt hierbei nicht automatisch als Siegel
    • Lieferung von Zeitungen, Zeitschriften und Illustrierte ( Bücher haben Widerrufsrecht !)
    • Erbringen von Wett- und Lotterie-DL ( Lottozettel zurückgeben? )
  • Folgen des Widerrufs:
    • Rücksendung auf Kosten und Gefahr des Unternehmens
    • Bei Kaufkosten von bis 40€ dürfen dem Verbraucher die Kosten der regelmäßigen Rücksendung auferlegt werden
    • Rückzahlung muss binnen 30 Tagen ab Eingang geschehen
    • Rückgabe muss binnen 14 Tagen geschehen
    • Unternehmer trägt im Falle des Widerrufs die Hinsendekosten, der Verbraucher die Rücksendekosten
  • Ausübung des Widerrufrechts
    • Widerruf kann auch durch Rücksendung geschehen
    • Nutzung eines Online-Formulars
    • Erklärung auf dauerhaftem Datenträger ( Papier )
  • Ebay & Co
    • FARL = Ausnahme von Anwendungen der Fernabsatzvorschriften, aber Möglichkeit des höheren Schutniveaus
    • D = Kauf zum Höchspreis, keine Versteigerung
    • VVRL-E = Ausschluss des WiderrufsRs bei Versteigerungen
  • Neue Richtlinie:
    • Auktion: Kein Widerruf
    • Sofortkauf: Widerruf

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