Datenschutz (Vorlesung 4)

Angestellte bei Gericht

  • Richter
  • Rechtspfleger (Zuständig für die Abnahme von Eiden)
  • Justizbeamte- und angestellte (Polizist mit „Justiz“ auf dem Länderwappen)
  • Gerichtsvollzieher

Instanzen

  • Amtsgericht
  • Landgericht
  • Oberlandesgericht
  • Bundesgerichtshof

Kostenrisiko

  • Wer klagt muss einen Vorschuss leisten
  • „Der Verlierer bezahlt die Party“
    • Alle Zeugen
    • Alle Anwälte
    • Das Gericht
    • etc.

Prozesskostenhilfe

  • früher: Armenrecht
  • Prozesskostenvorschuss („ohne Schuss kein Jus“)
  • §114 ZPO
    • Hilfe wird in Form eines Darlehens geleistet, wenn man nicht das Geld hat und Aussicht auf Erfolg besteht

Streitwert

  • Klage auf 1000 € = Streitwert
    • Entscheidung gemäß Tabelle wie teuer die Kosten für die Klage werden

Kostenverteilung

  • Wenn ich nicht alles von meinem Streitwert bekomme, muss ich auch % Anteil an den Kosten tragen.
  • 1000 Einklagen, 750 Bekommen => 1/4 selbst bezahlen  = Quotelung

Unterschied dt. zu amerikanischer Rechtssprechung

  • Geschworenengericht nicht in Deutschland vorhanden
  • Geschworene sind beeinflussbar
  • Richter hat weniger Rechte

Drittwiderspruchsklage

  • Gerichtsvollzieher kommt in eine WG und pfändet den Besitz von Person X.
  • Den Gerichtsvollzieher interessiert nur den Besitzer, nicht den Eigentümer.
  • Einklagen mittels Drittwiderspruchsklage sich sein Eigentum zurück zu holen

Pfändbarkeit

  • Nicht pfändbar
    • Bett
    • Tisch
    • Uhr
    • Radio
    • Fernseher
  • Pfändbar
    • Luxusartikel
    • Stereoanlage
    • Videorecorder
    • CD-Player
  • Austauschpfändung
    • Bei Pfändung kann ein Austauschgegenstand zur Verfügung gestellt werden, wenn dieser für berufliche Zwecke benötigt wird (Auto)

Vollstreckung in Geldforderungen

  • Anstelle Gegenstände zu pfänden, kann direkt das Arbeitseinkommen des Schuldners gepfändet werden
  • Die Forderung des Gläubigers kann auf das Arbeitseinkommen (Forderung des Arbeitnehmers am Arbeitgeber) übertragen werden ( nur Netto )
  • Wenn der Arbeitgeber vergisst es „nur“ dem Gläubiger zu überweisen und gleichzeitig an den Arbeitnehmer bezahlt, dann bezahlt er doppelt und kann sein Geld nicht zurückfordern.

Impressum

  • gemäß §5 TMG
  • Impressumspflicht für alle geschäftsmäßigen Tele- und Mediendiensten
    • Kommt ursprünglich aus den Printmedien
    • Mediendienste = An die Allgemeinheit (Radio, Fernseher)
    • Teledienste = An eine Einzelperson
    • Homepages fällt unter TMG und nennt sich dort Anbieterkennzeichnung
    • Geschäftsmäßig = Wirtschaftliches Interesse = Vertrieb von Waren und DL, Werbung für das eigene Unternehmen und Bannerwerbung
    • Impressumspflicht sind Mindestpflichten
  • Inhalt:
    • Vollständiger Name und Anschrift des Betreibers (kein Postfach!)
    • Emai-Adresse
    • Registernummer ( z.B.: Verein )
    • Umsatzsteuer-ID
    • Freiberufler und Teledienste mit behördlicher Erlaubnis (www.berufsordnung.de) -> Ärztekammer, Apothekerkammer (Berufsordnungen)
    • evtll. der Jugendschutzbeauftragte
  • Verstoß:
    • Einmal abgelehnt, da es keinen Wettbewerb verletze
    • Einmal angenommen, da es dem Verbraucherschutz widerspreche
    • Wird mal so, mal so entschieden..
    • Geldbuße bis 50.000 bei ordnungswidrigem Handeln ( Weglassen von Infos )

Fernabsatzrecht

  • §§312b ff. BGB:
    • Fernabsatz spielt nur zwischen Unternehmer (§14 BGB) und Verbraucher (§13BGB)
    • Lieferung von Waren und Erbringung DL
    • Vertriebswege = Katalog, Briefe, Fax, Mail
    • Verlangt keine körperliche Anwesenheit
    • Struktur des Unternehmens
    • Keine Gültigkeit im B2B und C2C
  • Unternehmer würden lieber Verbraucher sein im Handel, da durch den Unternehmerstatus sie als gewerblich Tätig gelten und mehr Pflichten einzuhalten haben
  • Ausnahmen:
    • Fernunterricht
    • Teilzeitnutzung von Wohngebäuden
    • Finanzgeschäfte
    • Veräußerung von Grundstücken (Notarpflicht)
    • Auslieferung von Lebensmitteln und tägl. Bedarf
    • touristische DL und Warenlieferung
    • Warenautomaten und TK-Mittelbenutzung
      • Cola kann nicht zurück in den Automat geschoben werden

Harmonisierung

  • Mindestharmonisierung = Grundsatz gleich mit Erweiterung pro Land
  • Vollharmonisierung = Alles gleich

Invitatio ad offerendum

  • In Einzelfällen dürfen falsche Preise ausgestellt werden
  • Bei der Mehrfach-Auftretung = Wettbewerbsproblem (Abzocke!)
  • Ebay:
    • Auktion
      • Normaler Kaufvertrag ( „Ich verkaufe an den, der am meisten geboten hat zum Zeitpunkt X“ )
      • Kein WiderrufsR
    • Sofortkauf
      • Ist eine Invitatio ad offerendum
      • WiderrufsR

Vertragsschluss

  • Die Bestätigung des Eingangs einer Willenserklärung ist keine Annahme

Informationspflichten

  • Informationspflicht bei TV-Werbung wird reduziert und ermöglicht Medienbruch

Medienbruch

  • Wechsel von einem Medium in ein anderes ( von Website zu Papier )

Widerrufsrecht

  • Beginnt wenn die Informationspflicht erfüllt wurden
  • Warenlieferung statt gefunden hat
  • Dienstleistung bei Vertragsschluss
  • Beweislast beim Unternehmer

Erlöschen des Widerrufsrechts

  • Nach zwei Wochen, bei ordnungsgemäßer Information durch den Unternehmer bei Vertragsschluss
  • Nach einem Monat, bei Vertragserfüllung
  • Andernfalls erlischt sie gar nicht, da sie gar nicht erst begonnen hat ( Kein Vertrag )
  • zu knapp informiert
Maximilian
Maximilian

Herzlich willkommen! Ich bin Max, ein Informatiker mit über 15 Jahren Berufserfahrung. Hier teile ich meine Leidenschaften, Erlebnisse und Perspektiven. Ich lade dich ein, gemeinsam mit mir auf eine Entdeckungsreise zu gehen.

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