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Datenschutz (Vorlesung 3)

Gewaltenteilung:

  • Judikative
  • Legislative
  • Executive

Strafrecht

  • Schuldfähigkeit
    • §20 Seelische Störung
    • §21 Verminderte Schuldfähigkeit

Strafrecht im Internet

  • §7 TMG Verantwortlichkeit
    • Wer Informationen zur Nutzung stellt ist auch dafür verantwortlich
    • Disclaimer schützt nicht

Tatort

  • Tatort ist überall
  • Kläger bestimmt den Tatort

§263 StGB Betrug

  • Ebay Kumpel mitbieten
  • Zweitaccount

Pornographie

  • §184 StGB
    • Neuer Absatz: Gelten für alle Medien, unabhängig vom Übertragungsweg
    • Unter 18 Jahre
    • Ort wo unter 18 Jährige zugänglich ist
    • Zugriffe auf Pornographie im Internet muss gesichert sein
      • Altersverifizierende Maßnahmen
        • Authentifizierung mit Ausweis reicht nicht
        • Drücken auf einen Knopf reicht nicht
        • Postident-Verfahren
    • Kinderpornographie
      • besitzen, vertreiben, erstellen=Freihheitsstrafe
      • Ähnlichkeit (sieht jünger aus, ist 15) mit sexueller Pose = Strafe
      • Ähnlichkeit ohne Pose=Straffrei
      • Herunterladen und speichern = Verboten / Cache = ???
      • Cache muss bewiesen werden gespeichert zu sein

Auskunftspflicht

  • Maximal 2 Jahre für Adresshändler und Werbefirmen Aufbewahrungspflicht und Recht der Herausgabe gegenüber dem Empfänger
  • Auskunft muss kostenlos und schriftlich sein
  • Geschäftsmäßige Auskunfteien (Schufa) muss nur 1 mal pro Jahr kostenlos herausgeben
  • Würden Kosten anfallen, darf man kostenlos persönlich einsehen (Hinfahren)

Scoring

  • Auskunftspflicht und Pflicht der Erklärung des Zustandekommens gegenüber den Betroffenen
  • Scoring nur mit vernünftigem Algorithmus erlaubt
  • Keine Bewertung durch Wohnort erlaubt
  • Auskunftspflicht gilt auch für nicht automatisch gespeicherte Daten und Herkünfte
  • Gewichtung zur Berechnung muss nicht mitgeteilt werden

BDSG §32 Auskunft an Betroffene

  • Jedermannsrecht
  • Alle gespeicherte Daten und deren Herkunft erfahren
  • An wen (Einzeln/Kategorie) wurden die Daten rausgegeben?

Auskunfteien

  • binnen 1 Monats muss mitgeteilt werden wenn sich etwas ändert von der Übermittlungsstelle

Kreditanfragen

  • Kreditanfragen dürfen nicht mehr übermittelt werden (Mehrfache Anfragen erzeugen kein falsches Bild mehr)

Datenschutzbeauftragter

  • Kündigungsschutz (wie Betriebsrat) inkl. 1 Jahr nach Beendigung der eigentlichen Tätigkeit im gleichen Unternehmen

Daten(erhebungs)sparsamkeit

  • Nur soviel Daten erheben, wie wirklich notwendig (alle Arten von Daten)

Klausurrelevant

  • Anonymisieren
    • Verändern der personenbezogenen Daten sodass diese nicht mehr zugeordnet werden können
  • Pseudonymisieren
    • Ersetzen des Namens durch ein Kennzeichen (Matrikelnr)

Dienstleistungsvereinbarung

  • Wer Daten rausgibt, muss sich um die Rückgabe und Löschung kümmern (Steuern durch 3.)
  • Einhaltung des Schutzniveaus auch beim Dritten muss gewährleistet werden durch Auftraggeber

opt-in

  • Zustimmung muss gegeben werden, dass personenbezogene Daten verarbeitet werden

Listenprivileg

  • Listenprivileg = Ausnahme vom opt-in
  • Datenlisten aus öffentlichen Quellen
  • Datenlisten aus frei verfügbaren und selbst eingestellten Quellen
  • Verwendung von Listen erlaubt, solange die Auskunftspflicht eingehalten wird

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