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IT-Recht (Vorlesung 1)

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Allgemeines

  • Montags findet eine identische Veranstaltung bei Brauner statt
  • Foliensätze sind identisch
  • Klausur abgestimmt unter allen Dozenten
  • 09.01.2014 findet keine Vorlesung statt
  • 05.12.2013 nochmal nachfragen
  • Folien gibt es per Mail

Klausur

  • Klausur 12.02.2014
  • Multiple Choice

Einführung in das Recht

Aufbau des Rechts

  • Drei Blöcke „Öffentliches Recht“, „Strafrecht“, „Zivilrecht“
  • Schwerpunkt der Vorlesung ist das Zivilrecht

Zivilrecht

  • Findet immer zwischen Bürger und Bürger statt (Privatrecht)
  • Bei Bürgern greifen Wettbewerbsrecht, Handelsrecht, Gesellschaftsrecht, Arbeitsrecht (Bürgerrecht)

Der Fall beginnt mit der Gründung

  • Beginnt damit, dass man ein Gewerbe anmeldt
  • Erste Probleme bei Gewinnverteilung (Ich mach mehr als du)
  • Wem gehört was?

Gesellschaftsformen

  • GbR – Gesellschaft des bürgerlichen Rechts
  • AG – Aktiengesellschaft
  • GmbH – Gesellschaft mit beschränkter Haftung
  • UG – Unternehmergesellschaft
  • Andere ausländische Formen sind aktuell auch möglich

Was ist ein Vertrag?

  • Siehe Diagramm
  • Absender der empfangsbedürftigen Rechtsgeschäfte sollten sich es quittieren lassen
  • Ein Einschreiben garantiert nur den Zugang des Umschlags
  • Zugang der Kündigung sollte man sich quittieren lassen (z.B.: Fax)
  • Beim Testament ist kein Notar zwingend notwendig
  • Notarielles Testament wird beim Amtsgericht und Notar eingelagert (Schutz vor Manipulation)

Willenserklärung

  • Zwei übereinstimmende WE bilden auch ein Gefälligkeitsverhältnis (Kein Vertrag, keine Verbindlichkeit!)
  • Zwei übereinstimmende WE bilden einen Vertrag, wenn es nicht nur sittlich, moralisch verbindlich ist
  • Schriftlicher Vertrag nicht notwendig
  • Grundrückstückskauf, Gesellschaftskauf, Notarielle Beurkundungen erfordern Schriftform
  • Die Schriftform macht es jedoch deutlich einfacher nachweisbar

Konkludenz

  • Geld auf den Tresen legen und Päckchen Zigaretten nehmen
  • Mündliche oder schriftliche Erklärungen auch nicht immer notwendig

Kapitalgesellschaften

Beispiele

  • Aktiengesellschaft (AG) mit der besonderen Form der Europäischen Gesellschaft (SE)
  • Kommanditgesellschaft auf Aktien (KGaA)
  • Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
  • Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt)
  • Limited (Englische Gesellschaftsform)
  • Ein nachträglicher Wechsel ist unter gewissen Auflagen und Umständen möglich

Limited

  • Keine Einlage erforderlich
  • Bilanzierungspflichten nach englischem Recht und Pflichten

GbR

  • Bei Lotto werden z.B. die Wetteinsätze und Gewinne gemeinschaftlich geteilt
  • Schnelle und schlanke Gesellschaftsform
  • Empfohlen für Mike und Robert
  • Haftung kann über Haftpflichtversicherung abgesichert werden

UG

  • Die UG kann mit einem Stammkapital von lediglich einem Euro gegründet werden.
  • Erfordert notarielle Beurkundung (Notare würden € drauflegen bei der Gründung und versuchen es zu vermeiden)
  • Am Markt nicht sehr anerkannt / geringeres Vertrauen

GmbH

  • Siehe auch http://dejure.org/gesetze/GmbHG
  • Dient dem Schutz des Kapitals der Unternehmensführung (Haftung)
  • 25.000 Euro Startkapital als Einlage
  • Geführt von einem Geschäftsführer
  • Hat einen gewissen „Wert“ am Markt, bei Kunden und Lieferanten

AG

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