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Allgemeines
- Montags findet eine identische Veranstaltung bei Brauner statt
- Foliensätze sind identisch
- Klausur abgestimmt unter allen Dozenten
- 09.01.2014 findet keine Vorlesung statt
- 05.12.2013 nochmal nachfragen
- Folien gibt es per Mail
Klausur
- Klausur 12.02.2014
- Multiple Choice
Einführung in das Recht
Aufbau des Rechts
- Drei Blöcke „Öffentliches Recht“, „Strafrecht“, „Zivilrecht“
- Schwerpunkt der Vorlesung ist das Zivilrecht
Zivilrecht
- Findet immer zwischen Bürger und Bürger statt (Privatrecht)
- Bei Bürgern greifen Wettbewerbsrecht, Handelsrecht, Gesellschaftsrecht, Arbeitsrecht (Bürgerrecht)
Der Fall beginnt mit der Gründung
- Beginnt damit, dass man ein Gewerbe anmeldt
- Erste Probleme bei Gewinnverteilung (Ich mach mehr als du)
- Wem gehört was?
Gesellschaftsformen
- GbR – Gesellschaft des bürgerlichen Rechts
- AG – Aktiengesellschaft
- GmbH – Gesellschaft mit beschränkter Haftung
- UG – Unternehmergesellschaft
- Andere ausländische Formen sind aktuell auch möglich
Was ist ein Vertrag?
- Siehe Diagramm
- Absender der empfangsbedürftigen Rechtsgeschäfte sollten sich es quittieren lassen
- Ein Einschreiben garantiert nur den Zugang des Umschlags
- Zugang der Kündigung sollte man sich quittieren lassen (z.B.: Fax)
- Beim Testament ist kein Notar zwingend notwendig
- Notarielles Testament wird beim Amtsgericht und Notar eingelagert (Schutz vor Manipulation)
Willenserklärung
- Zwei übereinstimmende WE bilden auch ein Gefälligkeitsverhältnis (Kein Vertrag, keine Verbindlichkeit!)
- Zwei übereinstimmende WE bilden einen Vertrag, wenn es nicht nur sittlich, moralisch verbindlich ist
- Schriftlicher Vertrag nicht notwendig
- Grundrückstückskauf, Gesellschaftskauf, Notarielle Beurkundungen erfordern Schriftform
- Die Schriftform macht es jedoch deutlich einfacher nachweisbar
Konkludenz
- Geld auf den Tresen legen und Päckchen Zigaretten nehmen
- Mündliche oder schriftliche Erklärungen auch nicht immer notwendig
Kapitalgesellschaften
Beispiele
- Aktiengesellschaft (AG) mit der besonderen Form der Europäischen Gesellschaft (SE)
- Kommanditgesellschaft auf Aktien (KGaA)
- Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
- Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt)
- Limited (Englische Gesellschaftsform)
- Ein nachträglicher Wechsel ist unter gewissen Auflagen und Umständen möglich
Limited
- Keine Einlage erforderlich
- Bilanzierungspflichten nach englischem Recht und Pflichten
GbR
- Bei Lotto werden z.B. die Wetteinsätze und Gewinne gemeinschaftlich geteilt
- Schnelle und schlanke Gesellschaftsform
- Empfohlen für Mike und Robert
- Haftung kann über Haftpflichtversicherung abgesichert werden
UG
- Die UG kann mit einem Stammkapital von lediglich einem Euro gegründet werden.
- Erfordert notarielle Beurkundung (Notare würden € drauflegen bei der Gründung und versuchen es zu vermeiden)
- Am Markt nicht sehr anerkannt / geringeres Vertrauen
GmbH
- Siehe auch http://dejure.org/gesetze/GmbHG
- Dient dem Schutz des Kapitals der Unternehmensführung (Haftung)
- 25.000 Euro Startkapital als Einlage
- Geführt von einem Geschäftsführer
- Hat einen gewissen „Wert“ am Markt, bei Kunden und Lieferanten
AG
- Siehe auch http://dejure.org/gesetze/AktG
- Höhere Anforderungen an Gründung als der GmbH
- Pflicht zu Hauptversammlung, Aufsichtsrat, Vorstand