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Datenschutz (Vorlesung 7)


1. Referat „Elektronische Bezahlsysteme“

  • Bezahlsysteme im Internet
  • Probleme
  • Maßnahmen

Bezahlsysteme im Internet

SystemPro Kontra%
Rechnung– Kaum Risiken– Verkäufer hat keine Sicherheit – Verkäufer muss Mahnungen verschicken – Käufer muss Überweisung ausfüllen40
Kreditkarte– Einfach – Größere Sicherheit für den Verkäufer– Käufer muss Kreditkartendaten preisgeben15
Nachnahme– Große Sicherheit für Verkäufer und Käufer– Meistens mit Zusatzkosten verbunden6
Vorkasse– Hohe Sicherheit für den Verkäufer– Risiko für Käufer (Anderes schicken) – Dauert länger13
Online Bezahlsysteme Paypal– Sehr sicher – Sehr leichte Handhabung – Schnelle Abwicklung – Käufer und Verkäufer haben große Sicherheit – Kontodaten des Käufers bleiben Verkäufer verborgen– Anbieter hat tiefen Einblick in die Kontodaten26

PayPal

  • Treuhänder übernimmt Zahlungsabwicklung
  • Zahlungen werden sofort Empfänger gutgeschrieben
  • Daten werden weiter gegeben…
    • an Anbieter ( Beanstandungen, Abonnements, Mobilfunk )
    • an Erfüllungsgehilfen ( Identitätsprüfung, Supportleistungen PayPal )
    • an die Gerichte / Exekutive
  • Sicherung gegen Missbrauch
    • Käufer und Verkäuferschutz
    • Sicherheitschlüssel per SMS
    • PIN
    • Erstattung bei unberechtigtem Zugriff
    • Sicherheitsabfragen

2. Referat: Europäisches Datenschutzrecht

  • Richtlinie 95/45/EG
  • §8 EU Grundrechtecharta – Artikel 8
  • Safe Harbor Abkommen
  • EU-DSGVO
  • Privacy by Design
    • Etwaige Datenschutzprobleme schon bei der Entwicklung neuer Technologien festzustellen und zu prüfen und den Datenschutz von vorneherein in die Gesamtkonzeption einzubeziehen anstatt Datenschutzprobleme im Nachhinein mühsam und mit viel Zeitaufwand durch Korrekturprogramme zu beheben.
  • Privacy by Default
    • Privacy by Default ist ganz ähnlich wie Privacy by Design. Default bezieht sich auf Standardeinstellungen in Produkten oder bei Dienstleistungen. Bei „Privacy by Default“ sind Produkte also standardmäßig datenschutzfreundlich eingestellt.

Bundesdatenschutzgesetz

  • Jede Datenverarbeitung, die nicht auf gesetzlicher Grundlage basiert, ist verboten
  • Illegal trotz gesetzlicher Grundlage
  • Datenschutz ist in Deutschland ein Grundrecht
  • sensible, personenbezogene Daten dürfen nur mit Einwilligung der entsprechenden Person verarbeitet werden

EU Grundrechtecharta

  • Jede Person hat das Recht auf Schutz der sie betreffenden personenbezogenen Daten

Datenschutz Grundverordnung

  • Teil der geplanten EU-Datenschutzreform
  • Soll Datenschutzrichtlinie von 1995 ablösen
  • Wird in allen Mitgliedsstaaten unmittelbar und gleich umgesetzt
  • wird noch diskutiert
  • Konsequentere, zusammenhängende Datenschutzregelungen in der EU
  • Einheitlicher Rechtsrahmen für Datenschutz in der gesamten EU
  • Organisationen sollen nur mit einer einzigen nationalen Datenschutzbehörde zu tun haben

Wettbewerb und e-commerce

Weitere Inhalte stammen aus dem UWG

Opt-In „Man bekommt erst Werbung nach Bestätigung.“

Opt-Out „Man bekommt automatisch Werbung und muss sich erst abmelden.“

UWG 2004 

§1 – Mitbewerber, Verbraucher (nicht Kommerziell), Marktteilnehmer und das Interesse der Allgemeinheit an einem unverfälschten Wettbewerb werden geschützt

 §3 – Wettbewerb zum Nachteil der Mitbewerber, Verbraucher und sonstiger Marktteilnehmer erheblich beeinträchtigen = unzulässig

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