Domänenrecht
- Dominium (lat.)
Musterfall „shell.de“
Ablauf
- Unternehmen ISB hat „shell.de“ reserviert
- ISB bietet Konzern Shell die Domäne und eine HP an
- Shell hat nicht reagiert/abgelehnt
- Privatperson Andreas Shell wurde neuer Inhaber (abgekauft?)
- Andreas Shell präsentiert sich selbst auf seiner Seite „shell.de“
- Shell will nun eigene Seite aufbauen unter Domäne „shell.de“
- Konzern Shell zieht vor Gericht (3 Instanzen), da Andreas Shell die Domäne nicht übergeben will
Lösung
- Keine doppelte Namensgebung möglich
Verwendung von §12 des BGB
- Nicht anwendbar, da Andreas Shell mit seinem Namen nicht „unbefugt“ auf die Domäne Zugriff erhält
Artikel 19 Absatz des GG
- Grundgesetz gilt auch für inländische juristische Personen
- nur wenn die Rechte sich soweit dem Wesen nach anwenden lassen
- Artikel 1: Würde des Menschen (nein)
- Artikel 2: Jeder darf seine Persönlichkeit frei entfalten (ja – Marktpositionierung)
Sondernutzungsrecht
- Nummern/Domains können vom Netzbetreiber/Hoster nur auf Grund technischer Probleme oder Ausnahmefällen entzogen werden
Internet-Anwendungen
- IRC
- Usenet Newsgroups
- FTP-Datenübertragung
- Gopher
- …
Domain-Verteilung in Deutschland
- Großteil der registrierten Domänen in Deutschland aus Westen
Online-Zahlen
User pro Land
| Afrika | 6,31 |
| Asien/Pazifik | 187,24 |
| Europa | 190,91 |
| Mittlerer Osten | 5,12 |
| Kanada/USA | 182,67 |
| Südamerika | 33,35 |
Domains pro Land/Zuordnung
| .de | 10.808.813 |
| .com | 64.598.243 |
| .net | 9.360.007 |
| .org | 5.863.414 |
| .info | 4.227.677 |
| .biz | 1.655.928 |
Zahl der Internetseiten
- 550 Milliarden (+ 7 Millionen täglich)
Verwaltung von Internetadressen
- Ursprünglich das US-Handelsministerium
- Später ICANN (Internet Corporation for Assigned Names and Numbers)
Stellvertreter (vollbefugt durch ICANN)
- Registrare (z.B. denic für .de-Raum)
- Zuständigkeit für Primary-Name-Server für Top-Level-Domain
- Bereitstellung von Datenbankdiensten (z.B. whois)
- Bereitstellung von Informationen zu rechtlichen Fragen
Adressierung im Internet
Logische Domain-Namen in Form von Uniform Resource Locator
- Bsp.: http://www.fbw.h-da.de
- http = Netzwerkprotokoll
- www = Internetdienst
- fbw = Subdomain (dient für Individualisierung der Second Level Domain)
- h-da = Second Level Domain enthält Bezeichnung von Institutionen und Unternehmen (Streitgebiet)
- de = Top Level Domain für Deutschland
Höchstrangige Domänen
Generisch (gTLD – generitc top-level-domain
- .com (KOmmerzielle Organisation)
- .org (Nicht kommerzielle Organisation)
- .net (Netzbetreiber)
- .gov (Regierung)
- .mil (Militär)
- .edu (Bildung)
- .int (International)
- .aero (Luftfahrt)
- .biz (Unternehmen jeglicher Branche)
- usw..
Geographisch (ccTLD – country code Top-Level-Domain)
- .de Deutschland
- .at Österreich
- .ch Schweiz
- .fr Frankreich
- .us USA
- usw..
Kurioses
- Second-Level Domains immer min. 3 Zeichen (Ausnahmen z.B.: db.de)
- Keine Adresse, die nur aus Zahlen besteht.
- In der Schweiz dürfen keine Domains mit erotischen Inhalten als Name
- Domänen können verkauft, verpachtet, in sie hinein vollstreckt oder vererbt werden
- Es gibt vereidigte Sachverständige für die Bewertung von Domänen
- Manche Domänen werden als Kreditsicherheit bei Banken akzeptiert
- Die Einführung der neuen Top-Level-Domain .eu hat 6 Jahre gedauert
Domänenzuordnung
Inhaber der Domäne
- Träger der Rechte und Pflichten die sich aus der Domäne ergeben
admin-c
- Verwaltender Ansprechpartner der Domäne
tech-c
- Technischer Ansprechpartner der Domäne
Domänenrechtliche Ansprüche
Wegschnappen der Domäne
- Ausdenken eines Namens mit dem man viele Nutzer anlockt
- Schädigung eines Unternehmens
Namensrecht
§12 BGB
- Zwei Parteien bestreiten sich auf unberechtigten Namensanspruch
- Missbrauch eines Namens
- Unterlassungsanspruch
Der Name
- Namen sind historisch bedingt
- Namen dienen der Adressierung
- Weltweit nicht verzichtbar
- Selbstidentifikation
Redewendungen
- „Name ist Schall und Rauch“
- „Sich einen Namen machen“
- „Seinem Namen alle Ehre machen“
- „Nomen est omen“