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Internetrecht (Vorlesung 7)

Domänenrecht

  • Dominium (lat.)

Musterfall „shell.de“

Ablauf

  1. Unternehmen ISB hat „shell.de“ reserviert
  2. ISB bietet Konzern Shell die Domäne und eine HP an
  3. Shell hat nicht reagiert/abgelehnt
  4. Privatperson Andreas Shell wurde neuer Inhaber (abgekauft?)
  5. Andreas Shell präsentiert sich selbst auf seiner Seite „shell.de“
  6. Shell will nun eigene Seite aufbauen unter Domäne „shell.de“
  7. Konzern Shell zieht vor Gericht (3 Instanzen), da Andreas Shell die Domäne nicht übergeben will

Lösung

  • Keine doppelte Namensgebung möglich

Verwendung von §12 des BGB

  • Nicht anwendbar, da Andreas Shell mit seinem Namen nicht „unbefugt“ auf die Domäne Zugriff erhält

Artikel 19 Absatz des GG

  • Grundgesetz gilt auch für inländische juristische Personen
  • nur wenn die Rechte sich soweit dem Wesen nach anwenden lassen
  • Artikel 1: Würde des Menschen (nein)
  • Artikel 2: Jeder darf seine Persönlichkeit frei entfalten (ja – Marktpositionierung)

Sondernutzungsrecht

  • Nummern/Domains können vom Netzbetreiber/Hoster nur auf Grund technischer Probleme oder Ausnahmefällen entzogen werden

Internet-Anwendungen

  • e-Mail
  • IRC
  • Usenet Newsgroups
  • FTP-Datenübertragung
  • Gopher

Domain-Verteilung in Deutschland

  • Großteil der registrierten Domänen in Deutschland aus Westen

Online-Zahlen

User pro Land

Afrika6,31
Asien/Pazifik187,24
Europa190,91
Mittlerer Osten5,12
Kanada/USA182,67
Südamerika33,35

Domains pro Land/Zuordnung

.de10.808.813
.com64.598.243
.net9.360.007
.org5.863.414
.info4.227.677
.biz1.655.928

Zahl der Internetseiten

  • 550 Milliarden (+ 7 Millionen täglich)

Verwaltung von Internetadressen

  • Ursprünglich das US-Handelsministerium
  • Später ICANN (Internet Corporation for Assigned Names and Numbers)

Stellvertreter (vollbefugt durch ICANN)

  • Registrare (z.B. denic für .de-Raum)
  • Zuständigkeit für Primary-Name-Server für Top-Level-Domain
  • Bereitstellung von Datenbankdiensten (z.B. whois)
  • Bereitstellung von Informationen zu rechtlichen Fragen

Adressierung im Internet

Logische Domain-Namen in Form von Uniform Resource Locator

  • Bsp.: http://www.fbw.h-da.de
  • http = Netzwerkprotokoll
  • www = Internetdienst
  • fbw = Subdomain (dient für Individualisierung der Second Level Domain)
  • h-da = Second Level Domain enthält Bezeichnung von Institutionen und Unternehmen (Streitgebiet)
  • de = Top Level Domain für Deutschland

Höchstrangige Domänen

Generisch (gTLD – generitc top-level-domain

  • .com (KOmmerzielle Organisation)
  • .org (Nicht kommerzielle Organisation)
  • .net (Netzbetreiber)
  • .gov (Regierung)
  • .mil (Militär)
  • .edu (Bildung)
  • .int (International)
  • .aero (Luftfahrt)
  • .biz (Unternehmen jeglicher Branche)
  • usw..

Geographisch (ccTLD – country code Top-Level-Domain)

  • .de Deutschland
  • .at Österreich
  • .ch Schweiz
  • .fr Frankreich
  • .us USA
  • usw..

Kurioses

  • Second-Level Domains immer min. 3 Zeichen (Ausnahmen z.B.: db.de)
  • Keine Adresse, die nur aus Zahlen besteht.
  • In der Schweiz dürfen keine Domains mit erotischen Inhalten als Name
  • Domänen können verkauft, verpachtet, in sie hinein vollstreckt oder vererbt werden
  • Es gibt vereidigte Sachverständige für die Bewertung von Domänen
  • Manche Domänen werden als Kreditsicherheit bei Banken akzeptiert
  • Die Einführung der neuen Top-Level-Domain .eu hat 6 Jahre gedauert

Domänenzuordnung

Inhaber der Domäne

  • Träger der Rechte und Pflichten die sich aus der Domäne ergeben

admin-c

  • Verwaltender Ansprechpartner der Domäne

tech-c

  • Technischer Ansprechpartner der Domäne

Domänenrechtliche Ansprüche

Wegschnappen der Domäne

  • Ausdenken eines Namens mit dem man viele Nutzer anlockt
  • Schädigung eines Unternehmens

Namensrecht

§12 BGB

  1. Zwei Parteien bestreiten sich auf unberechtigten Namensanspruch
  2. Missbrauch eines Namens
    • Unterlassungsanspruch

Der Name

  • Namen sind historisch bedingt
  • Namen dienen der Adressierung
  • Weltweit nicht verzichtbar
  • Selbstidentifikation

Redewendungen

  • „Name ist Schall und Rauch“
  • „Sich einen Namen machen“
  • „Seinem Namen alle Ehre machen“
  • „Nomen est omen“

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