Internetrecht (Vorlesung 6)

Einteilung der Rechtsgebiete

MediumRundfunk(Bewegte Bilder/Ton) TelemedienTelemedien (Journalistisch)Telekommunikation (normal)
Einkaufsangebotexx  
Textdienste xx 
Verbreitung von Messergebnissen und Datenermittlungen xx 
Video on Demandxxx 
Telespiele (Videospiele)  x 
Sonstige Abrufe (On Demand) xx 
Online Shopping  x 
Telefonmehrwertdienste  xx
Internetdienste nach Client/Server-Prinzip xx 
Access-Providing   x
E-Mail-Service  x 
Home-Banking  x 
IRC  x 
Online Shopping  x 
Web-Radio/Web-TVxxx 

Verfassungsrechtlicher Schutz der Kommunikation im Internet

Grundgesetz

  • Artikel 5: (Meinungsfreiheit )
    • Meinungsäußerungen in z.B. Foren werden geschützt
  • Artikel 8: (Versammlungsfreiheit)
    •  Schutz d. Plattform und Teilnehmern von Diskussionen
  • Artikel 9: (Vereinigungsfreiheit)
  • Artikel 4: (Glaubens- und Gewissensfreiheit)
    • Freiheit jede Glaubensrichtung/Aussage zu veröffentlichen

Grundrechte des Artikel 5 des GG

  • Alle 10 Freiheitsrechte des GG gelten im

Internetfreiheit nach dem Recht der EU

  • Schutz vor „Strikes“ in der Internetfreiheitsklausel im Telekommunikationspaket gegen Verwehrung des Internets
  • Attribute
    • Angemessen
    • Verhältnismäßig
    • Notwendig
    • Ziele: Relation von Zweck und Mittel (Kanonen auf Spatzen schießen)
  • Effektiver Rechtsschutz und ein faires Verhalten
    • Strafen erst nach Verurteilung durchführbar
  • Grundsatz der Unschuldsvermutung
    • Davon ausgehen, dass der Betroffene unschuldig ist
  • Recht auf eine effektive und rechtzeitige gerichtliche Prüfung
    • Recht und Chance auf Widerspruch
    • Schutz auf Einhaltung der Gesetze

Strafrecht

  • Strafgesetzbuch
  • Staatliches Eingreifen
  • Kriminelles Verhalten
  • Schuldsprechung und Strafen

Strafgesetzbuch (StGB)

  • §3:
    • Deutsches Strafrecht gilt nur in dt. verübte Taten
  • §9:
    • Der Ort der Tat ist da, wo der Täter gehandelt hat
    • wo er Unterlassen hat
    • wo der Erfolg eingetreten ist oder eintreten sollte
    • Ubiquität = „überall“

Verteilung der Straftaten

  • 29,0% – Warenbetrug (Ware nicht schicken/Falsche Waren)
  • 14,5% – Warenkreditbetrug (Nicht bezahlen)
  • 10,0% – Leistungsbetrug
  • 08,4% – Computerbetrug
  • 38,1% – Sonstiges
    • Schadprogramme
    • Botnetze
    • Phising
    • Hacker
    • Spam
    • etc.

Fall: Auschwitzlüge

  • Australier mit. Dt. Herkunft und abgelegter dt. Staatsbürgerschaft
  • Setzt Server in Australien auf Deutsch auf
  • Verbreitung der Auschwitzlüge auf Server verbreitet
  • Nicht straffähig in Australien, erst als er nach Deutschland kam, wurde er verhaftet
Maximilian
Maximilian

Herzlich willkommen! Ich bin Max, ein Informatiker mit über 15 Jahren Berufserfahrung. Hier teile ich meine Leidenschaften, Erlebnisse und Perspektiven. Ich lade dich ein, gemeinsam mit mir auf eine Entdeckungsreise zu gehen.

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