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Internetrecht (Vorlesung 6)

Einteilung der Rechtsgebiete

MediumRundfunk(Bewegte Bilder/Ton) TelemedienTelemedien (Journalistisch)Telekommunikation (normal)
Einkaufsangebotexx  
Textdienste xx 
Verbreitung von Messergebnissen und Datenermittlungen xx 
Video on Demandxxx 
Telespiele (Videospiele)  x 
Sonstige Abrufe (On Demand) xx 
Online Shopping  x 
Telefonmehrwertdienste  xx
Internetdienste nach Client/Server-Prinzip xx 
Access-Providing   x
E-Mail-Service  x 
Home-Banking  x 
IRC  x 
Online Shopping  x 
Web-Radio/Web-TVxxx 

Verfassungsrechtlicher Schutz der Kommunikation im Internet

Grundgesetz

  • Artikel 5: (Meinungsfreiheit )
    • Meinungsäußerungen in z.B. Foren werden geschützt
  • Artikel 8: (Versammlungsfreiheit)
    •  Schutz d. Plattform und Teilnehmern von Diskussionen
  • Artikel 9: (Vereinigungsfreiheit)
  • Artikel 4: (Glaubens- und Gewissensfreiheit)
    • Freiheit jede Glaubensrichtung/Aussage zu veröffentlichen

Grundrechte des Artikel 5 des GG

  • Alle 10 Freiheitsrechte des GG gelten im

Internetfreiheit nach dem Recht der EU

  • Schutz vor „Strikes“ in der Internetfreiheitsklausel im Telekommunikationspaket gegen Verwehrung des Internets
  • Attribute
    • Angemessen
    • Verhältnismäßig
    • Notwendig
    • Ziele: Relation von Zweck und Mittel (Kanonen auf Spatzen schießen)
  • Effektiver Rechtsschutz und ein faires Verhalten
    • Strafen erst nach Verurteilung durchführbar
  • Grundsatz der Unschuldsvermutung
    • Davon ausgehen, dass der Betroffene unschuldig ist
  • Recht auf eine effektive und rechtzeitige gerichtliche Prüfung
    • Recht und Chance auf Widerspruch
    • Schutz auf Einhaltung der Gesetze

Strafrecht

  • Strafgesetzbuch
  • Staatliches Eingreifen
  • Kriminelles Verhalten
  • Schuldsprechung und Strafen

Strafgesetzbuch (StGB)

  • §3:
    • Deutsches Strafrecht gilt nur in dt. verübte Taten
  • §9:
    • Der Ort der Tat ist da, wo der Täter gehandelt hat
    • wo er Unterlassen hat
    • wo der Erfolg eingetreten ist oder eintreten sollte
    • Ubiquität = „überall“

Verteilung der Straftaten

  • 29,0% – Warenbetrug (Ware nicht schicken/Falsche Waren)
  • 14,5% – Warenkreditbetrug (Nicht bezahlen)
  • 10,0% – Leistungsbetrug
  • 08,4% – Computerbetrug
  • 38,1% – Sonstiges
    • Schadprogramme
    • Botnetze
    • Phising
    • Hacker
    • Spam
    • etc.

Fall: Auschwitzlüge

  • Australier mit. Dt. Herkunft und abgelegter dt. Staatsbürgerschaft
  • Setzt Server in Australien auf Deutsch auf
  • Verbreitung der Auschwitzlüge auf Server verbreitet
  • Nicht straffähig in Australien, erst als er nach Deutschland kam, wurde er verhaftet

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