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Internetrecht (Vorlesung 4)

Medienrechtliche Einordnung des Internets

  • Bestehende Rechte zu Massenmedien und Einteilung gilt auch für das Internet
  • Auftrennung der Regelungen nach inhaltlichen Themen

Einteilung der Medien

  • Telefonkommunikation: Telefonie
  • Einteilung der Massenmedien durch Gesetzgeber: Presse, Rundfunk, Film
  • Internet:
    • Individualkommunikation: E-Mail, VoIP
    • Massenmedien: Website
    • Internet liegt quer in beiden Bereichen

Normative Grundlagen der Informationsgesellschaft

  • Telekommunikation:
    • Bezug auf Signalübertragungen
  • Telemedien:
    • Teilt sich auf TMG und RStv auf
    • Regelungen von Bund und Land unterschiedlich

Rundfunk, Telemedien und Telekommunikation

  • Rundfunk:
    • Unabhängig von Hardware definiert
  • Telekommunikationsdienste:
    • Gesetzliche Grundlagen entfallen bei Bezug auf Rundfunk und Fernsehen
  • Internet:
    • Grenzüberschreitung = Internationales Recht

Telekommunikation – Definition

  • Duden:
    • Alte elektronische Medien: Telefon, Kino, Rundfunk
    • Neue elektronische Medien: Internet
    • Vorgang der Übertragung von Signalen
  • Staatlich:
    • Zuerst im Grundgesetz suchen (oberste Verfassung)
    • Ausschließliche Gesetzgebung liegt beim Staat – Artikel 73

Gesetzgebung

  • Telekommunikationsgesetz:
    • Technischer Vorgang des Aussendens, Übermittelns, und Empfangs von Signalen mittels Telekommunikationsanlagen
    • Ein Kriterium reicht zur Erfüllung des TKG
  • Telekommunikationsanlagen:
    • Technische Einrichtung, die als Nachrichten identifizierbare “’elektromagnetisch“‘ oder “’optische“‘ Signale senden, übertragen, vermitteln, empfangen, steuern oder kontrollieren können

Beispiele für TK-Anlagen

  • Megaphon:
    • Akustische Signale, somit keine Telekommunikationsanlage
    • Zum Empfangen benötigt man nur seine Ohren und keine spezielle Anlage
    • Kein Leiter wird zum Transport benötigt
  • Internet:
    • Jeder Vorgang im Internet entspricht zu Beginn einer Grundlage des TKG

Rundfunk – Definition

  • Duden:
    • Drahtlose Verbreitung von Informationen und Darbietung durch elektromagnetische Wellen
  • Staatlich:
    • Meinungsfreiheit
    • Informationsfreiheit
    • Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet
    • Zensurfreiheit

Gesetzgebung

  • Grundgesetz:
    • Länder haben das Recht der Gesetzgebung für Rundfunk
    • Schulische Bildung, Kultur gehören ebenfalls zu den Rechten der Länder

Zuständigkeiten der Gesetzgebung

  • Länder:
    • Rundfunk gehört zur Kultur
    • Länder nehmen sich das Recht in der Landesverfassung explizit (Hessen nicht)
  • Bund:
    • Übergreifende und allgemeine Themen zum Rundfunk

Übersicht über den Staatsvertrag für Rundfunk und Telemedien

  • Die Länder haben sich zusammengesetzt um den RStV niederzuschreiben
  • Was nicht im RStV steht, fällt wieder unter Landesrecht

Rundfunkstaatsvertrag – Anwendungsbereich

  • Gilt für die Veranstaltungen und Verbreitung von Rundfunk in einem dualen (öffentl. rechtlichem und privatem) Rundfunksystem

Rundfunkstaatsvertrag  – Begriffsbestimmungen:

  • linear
    • Aussendung ohne Gegenkommunikation im gleichen Medium
    • (Medienbruch über andere Wege) bzw. Verteilkommunikation
    • fast alles ist linear
  • interaktiv
    • Gegenstück zu linear, z.B.: Wikipedia
  • Informations- und Kommunikationsdienst
    • Internet
  • Allgemeinheit
    • Jeder kann auf die Inhalte zugreifen (Publizität)
    • Auch kostenpflichtige Inhalte (PayTV) und verschlüsselte Inhalte fallen darunter
  • Sendeplan:
    • Keine Wiederholung der Inhalte ohne Hilfsmittel (Einmaligkeit)
  • Bewegtbild:
    • Fernsehen
  • Ton:
    • Radio
  • Elektromagnetische Schwingungen:
    • Mit Hilfe von Telekommunikationsmitteln

Rundfunkstaatsvertrag – Bereiche

  • Rundfunkprogramm
  • Sendungen
  • Vollprogramm
  • Spartenprogramm
  • Satellitenprogramm
  • Regionalfernsehprogramm
  • Werbung
  • Schleichwerbung
  • Sponsoring
  • Teleshopping
  • Produktplatzierung
  • Programmbouqet
  • Anbieter einer Plattform
  • Rundfunkveranstalter
  • Information
  • Bildung
  • Kultur
  • Unterhaltung
  • Sendungsbezogene Telemedien
  • Presseähnliches Angebot

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