Internetrecht (Vorlesung 4)

Medienrechtliche Einordnung des Internets

  • Bestehende Rechte zu Massenmedien und Einteilung gilt auch für das Internet
  • Auftrennung der Regelungen nach inhaltlichen Themen

Einteilung der Medien

  • Telefonkommunikation: Telefonie
  • Einteilung der Massenmedien durch Gesetzgeber: Presse, Rundfunk, Film
  • Internet:
    • Individualkommunikation: E-Mail, VoIP
    • Massenmedien: Website
    • Internet liegt quer in beiden Bereichen

Normative Grundlagen der Informationsgesellschaft

  • Telekommunikation:
    • Bezug auf Signalübertragungen
  • Telemedien:
    • Teilt sich auf TMG und RStv auf
    • Regelungen von Bund und Land unterschiedlich

Rundfunk, Telemedien und Telekommunikation

  • Rundfunk:
    • Unabhängig von Hardware definiert
  • Telekommunikationsdienste:
    • Gesetzliche Grundlagen entfallen bei Bezug auf Rundfunk und Fernsehen
  • Internet:
    • Grenzüberschreitung = Internationales Recht

Telekommunikation – Definition

  • Duden:
    • Alte elektronische Medien: Telefon, Kino, Rundfunk
    • Neue elektronische Medien: Internet
    • Vorgang der Übertragung von Signalen
  • Staatlich:
    • Zuerst im Grundgesetz suchen (oberste Verfassung)
    • Ausschließliche Gesetzgebung liegt beim Staat – Artikel 73

Gesetzgebung

  • Telekommunikationsgesetz:
    • Technischer Vorgang des Aussendens, Übermittelns, und Empfangs von Signalen mittels Telekommunikationsanlagen
    • Ein Kriterium reicht zur Erfüllung des TKG
  • Telekommunikationsanlagen:
    • Technische Einrichtung, die als Nachrichten identifizierbare “’elektromagnetisch“‘ oder “’optische“‘ Signale senden, übertragen, vermitteln, empfangen, steuern oder kontrollieren können

Beispiele für TK-Anlagen

  • Megaphon:
    • Akustische Signale, somit keine Telekommunikationsanlage
    • Zum Empfangen benötigt man nur seine Ohren und keine spezielle Anlage
    • Kein Leiter wird zum Transport benötigt
  • Internet:
    • Jeder Vorgang im Internet entspricht zu Beginn einer Grundlage des TKG

Rundfunk – Definition

  • Duden:
    • Drahtlose Verbreitung von Informationen und Darbietung durch elektromagnetische Wellen
  • Staatlich:
    • Meinungsfreiheit
    • Informationsfreiheit
    • Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet
    • Zensurfreiheit

Gesetzgebung

  • Grundgesetz:
    • Länder haben das Recht der Gesetzgebung für Rundfunk
    • Schulische Bildung, Kultur gehören ebenfalls zu den Rechten der Länder

Zuständigkeiten der Gesetzgebung

  • Länder:
    • Rundfunk gehört zur Kultur
    • Länder nehmen sich das Recht in der Landesverfassung explizit (Hessen nicht)
  • Bund:
    • Übergreifende und allgemeine Themen zum Rundfunk

Übersicht über den Staatsvertrag für Rundfunk und Telemedien

  • Die Länder haben sich zusammengesetzt um den RStV niederzuschreiben
  • Was nicht im RStV steht, fällt wieder unter Landesrecht

Rundfunkstaatsvertrag – Anwendungsbereich

  • Gilt für die Veranstaltungen und Verbreitung von Rundfunk in einem dualen (öffentl. rechtlichem und privatem) Rundfunksystem

Rundfunkstaatsvertrag  – Begriffsbestimmungen:

  • linear
    • Aussendung ohne Gegenkommunikation im gleichen Medium
    • (Medienbruch über andere Wege) bzw. Verteilkommunikation
    • fast alles ist linear
  • interaktiv
    • Gegenstück zu linear, z.B.: Wikipedia
  • Informations- und Kommunikationsdienst
    • Internet
  • Allgemeinheit
    • Jeder kann auf die Inhalte zugreifen (Publizität)
    • Auch kostenpflichtige Inhalte (PayTV) und verschlüsselte Inhalte fallen darunter
  • Sendeplan:
    • Keine Wiederholung der Inhalte ohne Hilfsmittel (Einmaligkeit)
  • Bewegtbild:
    • Fernsehen
  • Ton:
    • Radio
  • Elektromagnetische Schwingungen:
    • Mit Hilfe von Telekommunikationsmitteln

Rundfunkstaatsvertrag – Bereiche

  • Rundfunkprogramm
  • Sendungen
  • Vollprogramm
  • Spartenprogramm
  • Satellitenprogramm
  • Regionalfernsehprogramm
  • Werbung
  • Schleichwerbung
  • Sponsoring
  • Teleshopping
  • Produktplatzierung
  • Programmbouqet
  • Anbieter einer Plattform
  • Rundfunkveranstalter
  • Information
  • Bildung
  • Kultur
  • Unterhaltung
  • Sendungsbezogene Telemedien
  • Presseähnliches Angebot
Maximilian
Maximilian

Herzlich willkommen! Ich bin Max, ein Informatiker mit über 15 Jahren Berufserfahrung. Hier teile ich meine Leidenschaften, Erlebnisse und Perspektiven. Ich lade dich ein, gemeinsam mit mir auf eine Entdeckungsreise zu gehen.

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