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IT-Recht (Vorlesung 3)

Skript-AnfangFolien_03 – Seite 1
Skript-EndeFolien_03 – Seite 26

Organisatorisches

  • 09.01.2014 fällt nicht aus
  • 21.11.2013 fällt aus

Warum brauche ich überhaupt einen Schutz?

  • Wem gehört die Lösung, wenn mehrere daran arbeiten?
  • Was ist, wenn jemand anderes die Farbe/Marke/Lösung/etc. patentieren lässt?
  • Was passiert bei Copyright-Bruch?
  • Was tun, wenn Filesharer und Cracker zuschlagen?

Warum nicht Patentschutz?

  • Software selbst ist in Deutschland nicht patentierbar
  • Wenn man ein Patent für den Quellcode beantragt, muss man den Quellcode auch offenlegen
  • Ein Patent beauftragen macht ohnehin keinen Sinn, denn das Verfahren dauert vier Jahre (die Lösung ist bis dahin veraltet)
  • Wenn jedoch Software eng mit Hardware zusammenarbeit, dann ist sie als Gesamtsystem patentierbar
  • Urheberrechtsschutz und Markenschutz in Kombination machen jedoch mehr Sinn

UrhG

  • Software wird als Literatur durch §2 geschützt
  • Der Schutz greift bereits beim Schreiben der Codezeilen
  • Ein Nachweis der Urheberschaft des Quellcodes ist z.B. beim Notar zu hinterlegen
  • Es geht jedoch auch mittels Zeugenbeweis oder dem Datum des Markteintritts
  • Die Urheberschaft wird vererbt, so gingen nach dem Tod z.B. die Rechte an Mein Kampf an den letzten Wohnort, den Freistaat Bayern, über

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