Gerichtsinstanzen ( theoretische Anlaufstellen bzgl. Thematik DS )
- Amtsgericht
- Landgericht
- Oberlandesgericht
- Bundesgerichtshof
- Arten:
- Örtlichkeit (bei mir oder beim Gegner)
- Ablauf ( Zivilrecht, Anfangspunkt je nach Streit-/Gegenstandswert abhängig):
- Zuerst Landgericht (ab 2500 ) –> Berufung –> dann Oberlandesgericht ( OLG ) –> Revision –> schließlich Bundesgerichtshof ( BGH )
- Amtsgericht (bis 2500) –> dann Landgericht (Nichtvermögenstechnische Angelegenheiten)
Scheidungen
- startet beim Amtsgericht ( AG )
- entgegen der Norm herrscht Anwaltspflicht ( war früher beim Landgericht )
Zitate
- Wikipedia ist nicht zitierfähig ( nicht als Quelle verwenden )
- Vollständigkeit der Zitate und Norm beachten
Vertragliche Schenkung
- Zweiseitiges Rechtsgeschäft, aber nur einseitig verpflichtend
- notariell möglich ( Oma hat ein tolles Bild, würde es abgeben, aber will es noch behalten )
- Schenkung mit Handschlag ( dann als Leihe überlassen und schriftlich festhalten )
Vertrag
- Antrag (WE ) + Annahme ( WE ) = Vertrag
- Jeder ist Schuldner und Gläubiger des Anderen -> Übereignung der Sache ( Geld zu Objekt )
- Im Supermarkt:
- Antrag = Zur Kasse bringen
- Annahme = Einscannen
- Online-Shop:
- Auslage = Artikelübersicht = Nur Werbung ( „Invitiatio ad offerendum“ )
- Invitiatio ad offerendum
- => Kunde macht dem Verkäufer ein Angebot ( Verkäufer nimmt zu Bedingungen an )
- => Feilschen erlaubt
- Amazon in AGB: Vertrag kommt erst mit Lieferung zustande
Rechtgeschäfte
- Nichtigkeit ( rückwirkend -> von Anfang an )
- Mängel in der Person ( Kinder unter 7, dauerhafte Behinderung )
- Mängel in der Form
- Grundstückskauf ohne Vertrag
- Schenkung ohne notariellen Vertrag
- Mangel im Inhalt
- Kaufvertrag mit gesetzlichem Verstoß ( Panzer verkaufen )
- Kaufvertrag über nicht veräußerbar Dinge ( Menschen )
- Schwebend unwirksam ( rückwirkend -> von Anfang an )
- Verträge zwischen 7 – 18 Jahren ( warten auf Bestätigung durch Eltern )
- Ausnahme: Taschengeldparagraph
- Anfechtbarkeit ( zunächst gültig, durch Anfechtung schwebend unwirksam)
- Irrtum ( 100 anstelle 1000, nur online )
- falsche Übermittlung
- widerrechtliche Drohungen
- arglistige Täuschung ( Verpackung verkaufen )
Ebay
- 2 mal bestätigen
- keine reguläre Auktion nach Gesetz
Zustandekommen eines Vertrags
- Wird gültig, sobald WE beim Anderen ankommt ( Widerruf bis dahin möglich )
Vertragsarten
- Schuldverhältnisse
- durch Vertrag
- Kaufvertrag
- Miete
- Dienstvertrag
- Werkvertrag
- kraft des Gesetzes
- unerlaubte Handlung ( Überfahren einer Person )
- Geschäftsführung ohne Auftrag ( Kein Vertrag zwischen Beteiligten besteht, aber durch freiwilliges „Helfen“ tritt der Fall ein )
- familienrechtliche Unterhaltsplichten ( Vaterschaft )
- durch Vertrag
Strafrecht
- keine Strafe ohne Gesetz
- nicht rückwirkend möglich
- kein Gewohnheitsrecht ( „das haben wir schon immer so gemacht“ )
- keine Analogie ( „ist doch wie…“ )
- keine Strafe ohne Schuld ( Bewusstes Wollen / Verständnis einer Tat )
- Trunkenheit ist kein Freischein
- keine zweimalige Bestrafung für die gleiche Tat
- Man verletzt jemanden => Verurteilung => Betroffener stirbt => keine neue Strafe
Strafrecht
- Berufe für Informatiker:
- Patentanwälte
- Datenschutzbeauftragter
- Aufbau der Straftat:
- objektiv – „Depp ist von Heinz erschossen worden“
- subjektiv – „Heinz wollte Depp erschießen“
- Rechtswidrigkeit – „Depp wollte gerade Jaqueline erschießen“
- Schuld – „Hat Heinz seine Medikamente genommen?“
- Sobald 1 Punkt nicht erfüllt ist, dann kann keine Straftat angerechnet werden
- Vorsatz
- „Wissen und Wollen der zum gesetzlichen Tatbestand gehörenden objektiven Merkmale“
- Absicht zur Straftat ( Mord )
- Eventualvorsatz ( Haus anzünden und es ist dem Täter egal, ob noch jemand drinnen ist, „Mir egal“ )
- Bewusste Fahrlässigkeit ( Luxuria, hoffen dass keiner im Haus ist..aber trotzdem nichts tun „Wird schon gut gehen“ )
- „Wissen und Wollen der zum gesetzlichen Tatbestand gehörenden objektiven Merkmale“
- Fahrlässigkeit
- Im Straßenverkehr nicht aufpassen
- Notwehr
- Verteidigung gegen rechtswidrigen Angriffs gegen sich selbst oder einen anderen ( Polizei-Übergriff ist z.b. nicht rechtswidrig )
- Überschreitung der Notwehr wird nicht bestraft