Internetrecht (Vorlesung 5)

Rundfunk

  • Elektronischer Kommunikations und Informationsdienst
  • Medienrechtliche Einteilung durch den Gesetzgeber
  • Rundfunk = mit Sendeplan
  • Definitionen unter §2 RStV, Absatz 2, Nr. 16, 17 und 18
  • Rundfunkrecht besteht aus RStV (Bundesrepublik weit gültig) + Einzelregelungen des Bundeslandes (17 Stk.)
  • Zulassungspflichtig bei der Aufsichtsbehörde (Lizenz)

Aufsichtsbehörde

  • Landesmedienanstalten

Kein Rundfunk

NummerRegelungBeispiel
1Weniger als 500 gleichzeitige EmpfängerStreaming-Radio, Kulturinhalte, Sendeplan, aber <500
2Pull-Angebote auf Abfrage (Kein Sendeplan)Abfrageinhalte auf ARD.de oder youtube.de
3Persönlicher / Familiärer Zweck 
4Nicht journalistisch / redaktionell gestaltetKeine Auswahl eines Sendeplans durch Person, Recherchen oder Bearbeitung
5Freischaltbare Inhalte durch Einzelentgelt (Kein Sendeplan, siehe Nr. 2) 

Transparenzpflicht

  • Entspricht einem Impressum

Gegendarstellung

  • Falsche Tatsachen können bei Medium revidiert werden

Strafmittel

  1. Beanstandungen
  2. Geldbußen
  3. Lizenzentzug

Telemedien

Wortherkunft

  • Tele= In die Ferne
  • Medien = In die Mitte

Grundgesetz

Artikel 74 GG, Absatz 1, § 11

  • Bund nimmt sich durch „Recht der Wirtschaft – Handel“ das Vorrecht das Internet zu regulieren

Telemediengesetz (TMG)

  • Steuerliche Regelungen stehen nicht im TMG
  • Wenn Telekommunikation oder Presse stattfindet, finden Telekommunikationsgesetz oder Pressegesetz statt
  • Wenn die Inhalte der Telemedien rein „Handel“ sind hat der Bund Verfügungsgewalt
  • Ansprüche an Inhalte gemäß RStV (Springt von TMG -> RStV -> TMG)

Anwendungsbereich

  • Alle elektronischen Informations- und Kommunikationsdienste

Ausnahmen

  • §3 Nr. 24 Telekommunikationsgesetz → weil dann Telekommunikationsgesetz (Individualkommunikation)
  • §3 Nr. 25 Telekommunikationsgesetz → weil dann Telekommunikationsgesetz (z.B. Auskunft)
  • §2 Rundfunkstaatsvertrag → weil dann Rundfunk (schließt sich gegenseitig aus)

Beispiel

  • Tchibo.de -> Telekommunikationsgesetz -> TMG (Handel)
  • Manufactum.de -> Handel und Kultur, Handel wiegt jedoch als Ziel über

Rundfunkstaatsvertrag

Beispiel

  • Bild.de Impressum §55 Abs. 2 RStV -> Regelung der Inhalte -> Journalistisch Redaktionell / Kultur

Film

Definition

  • GG: Artikel 5, Abs. 1: Freiheit / keine Zensur
  • Duden: Im Kino oder Fernsehen
  • Verfassungsrecht: Kino, Autokino, Public Viewing (öffentlich und kein Rundfunk)
  • Im Fernsehen gezeigte Filme -> Ist dann Rundfunk(resteverwertung)

Presse

  • GG, Artikel 5, Abs. 1: Pressefreiheit
  • GG Artikel 30 – Presse fällt nicht in Bund

Gesetzgebung

  • Kulturinhalte -> Länder 16 Stk.
  • Bsp.: HPresseG

Anforderung

  • Gedrucktes Medium / Druckwerk
  • §4 Abs. 1: Schriften, Tonträger, Bilder, Musik
  • Journalistisch/Redaktionell

Abgrenzung zum Internetrecht

  • Presse kann nie dem Presserecht nach im Internet stattfinden
  • „Presse“ im Internet werden zu Telemedien
Maximilian
Maximilian

Herzlich willkommen! Ich bin Max, ein Informatiker mit über 15 Jahren Berufserfahrung. Hier teile ich meine Leidenschaften, Erlebnisse und Perspektiven. Ich lade dich ein, gemeinsam mit mir auf eine Entdeckungsreise zu gehen.

Schreiben Sie einen Kommentar

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahren Sie, wie Ihre Kommentardaten verarbeitet werden.